Bauversicherung

Feuerrohbau (kostenpflichtig innerhalb der Bauleistungsversicherung): Wenn Ihr Bau vor Einzug durch Blitzschlag oder Feuer beschädigt wird, zahlt den Schaden die Feuerrohbau-Versicherung. In der Bauleistungsversicherung kann dieses Risiko für einen geringen Aufpreis eingeschlossen werden. Diese Versicherung ist zwingend durch die Finanzierer vorgeschrieben und Bestandteil der Auszahlung nach Bauvortschritt!


Feuerrohbau
(Kostenlos bis maximal 3 Jahre, wenn eine extra Wohngebäude Versicherung abgeschlossen wird, die nach Fertigstellung mindestens 1 Jahr laufen muss.): Wenn Ihr Bau vor Einzug durch Blitzschlag oder Feuer beschädigt wird, zahlt den Schaden die Feuerrohbauversicherung. Bei der großen Mehrzahl der Versicherer ist die Feuerrohbau-Versicherung für die Bauzeit kostenlos, der Vertrag muß dann beim gewählten Versicherer mindestens ein Jahr nach Fertigstellung bestehen bleiben. Diese Versicherung ist zwingend durch die Finanzierer vorgeschrieben und Bestandteil der Auszahlung nach Bauvortschritt! Außerdem muß Sie mit Fertigstellung in eine Wohngebäudeversicherung (WGB) mit mindestens Feuerabsicherung umgewandelt werden. Eine Kündigung auch wegen Versichererwechsel ist im Regelfall nur nach Absprache mit dem Finanzierer möglich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert