Bauherrenhaftpflicht: Eine Bauherrenhaftpflicht zahlt Sach- oder Personenschäden an Dritten, die Ihr Bauvorhaben verursacht. Bsp.: Ein Besucher Ihrer Baustelle tritt sich auf Ihrer Baustelle ein Nagel in den Fuß und bekommt eine Blutvergiftung. Oder Kinder spielen in Ihrer Abwesenheit auf Ihrer Baustelle und brechen sich durch unachtsamkeit den Arm. Oder bei der Erstellung der Zaunanlage oder der Gartenanlage werden Medienleitungen, Stromkabel oder Wasserleitung beschädigt!
Bauleistungsversicherung: Die Wohngebäudeversicherung (WGB) beginnt erst ab Bezug des Hauses, deshalb benötigen Sie während der Bauzeit eine Bauleistungsversicherung. Die üblichen Schäden sind z.B. Sturmschäden oder Rohrbruchschäden während des Baus. Auch Diebstahl kommt öfter vor, allerdings gelten hier strenge Richtlinien, damit die Versicherung zahlt.