Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsabsicherung für Ärztinnen und Ärzte fast ohne Gesundheitsprüfung

Als besonderes Highlight für Ärztinnen und Ärzte bietet FCG auf der Grundlage des Rahmenvertrages „Dt. Ärztebund e.V.“ diese Aktion:

  • Berufsunfähigkeitsabsicherung für Ärztinnen und Ärzte mit vereinfachten Aufnahmebedingungen (DFE)
  • bis zu 1.000 Euro monatl. BU-Schutz möglich
  • Aktionsende: war 30.12.2011, aber wir erwarten in diesem Jahr eine erneute Aktion

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Wir bieten Berufsunfähigkeitsschutz ohne Gesundheitsprüfung/-fragen

Ja, wir bieten allen Berufsgruppen nun die Beitragsbefreiung bie Berufsunfähigkeit (BU) im Rahmen einer Basisrente bis 350 € Monatsbeitrag ohne Gesundheitsprüfung. Egal welche Vorerkrankung sie haben oder hatten, wir bieten Ihnen diesen wertvollen Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung oder Ausschlußfragen. Durch eine Wartezeit von 36 Monaten ist auf diesem Weg jedem ein kompletter Versicherungsschutz versicherbar.

Mit dem BU Vorsorgeschutz

sichern Sie bis zu zwei beliebige Vorsorgeverträge gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit ab. Ganz gleich bei welchem Anbieter Sie Ihre Altersvorsorge abgeschlossen haben oder es noch möchten – im Leistungsfall werden Ihre Vorsorgebeiträge bis zur Höchstgrenze von insgesamt 3.000 Euro im Jahr übernommen. Und ist im Leistungsfall noch kein Vertrag vorhanden, erhalten Sie automatisch einen Anspruch auf Altersrente. So garantiert es der Versicherer!

Nur eine Gesundheitsfrage

Schutz vor Berufsunfähigkeit ist manchmal nicht einfach zu bekommen. Bei herkömmlichem BU-Schutz sind oft viele Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand und etwaigen Vorerkrankungen zu beantworten. Mit dem diesem BU Vorsorgeschutz
macht es Ihnen der Versicherer leichter, die bestmögliche Absicherung zu erhalten. Für Sie bedeutet das: voller BU-Schutz und nur eine Gesundheitsfrage. Wenn Sie diese Frage mit NEIN beantworten können steht Ihrem vollen Versicherungsschutz nichts mehr im Weg.

Diese entscheidende Gesundheitsfrage lautet:

Haben Sie innerhalb der letzten 5 Jahre länger als vier Wochen fortdauernd verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen (außer zur Empfängnisverhütung) oder wurden Sie innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der folgenden Erkrankungen ärztlich beraten oder behandelt: psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen), Herz-
Kreislauferkrankungen (z. B. Bluthochdruck), Tumorerkrankungen (Krebs), mehrwöchige Beschwerden des Bewegungsapparates (z. B. Rücken, Knie), Diabetes mellitus
(Zuckerkrankheit), HIV-Infektion?

Sollten Sie hier mit Ja anworten erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot mit Ihren Angaben.

Diese Bedingungen sollte Ihre Berufsunfähigkeits-Police auf jeden Fall beinhalten!

 

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