Betriebliche Krankenversicherung (bKV) Vorteile für Unternehmer
Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann also im Rahmen der Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Sie gilt gemäß Urteil des Bundesfinanzhof AZ: VI R 24/10 als Sachbezug und kann damit bis zu einer Freigrenze von 44€ pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei vereinbart werden. Oberhalb dieser Grenze gilt dann die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG oder alternativ gemäß § 40 Abs.1 Nr.1 EStG nach Festsetzung des Betriebsstättenfinanzamtes ab halbjährlicher Beitragszahlung. (Diese Ausführung ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall!)
Vorteile für Unternehmer im Überblick
- Senkung der Krankentage im Unternehmen
- Senkung der Lohnkosten durch Ausfallzeitensenkung
- Gegenmittel gegen demografische Mitarbeiterstruckturveränderung
- Attraktive Sozialleistung ohne Mehrkosten für das Unternehmen
- Äußerst beitragsgünstiger Versicherungsschutz gegenüber Normaltarifen
- Lückenschluss zur GKV möglich
- Minimaler Verwaltungsaufwand
- Motivation & Mitarbeitergewinnung und MA-Bindung
- aktives Gesundheitsmanagement durch den Versicherer
- Verbesserung des Unternehmens in der Außenwirkung (z.B. bester AG)
Die clevere Alternative zur Lohnerhöhung!
Beispielrechnung: | |
Betrieb mit 100 Mitarbeitern Lohn/Gehaltssumme pro Jahr | |
Lohn inkl. Sozialvers. u. BG | 3.000.000 € |
also z.B. 100 Mitarbeiter a 2.500 € p.m. | 2.500 € |
Bruttolohnerhöhung: | 4 % =100 € |
Effektiver Aufwand des Arbeitgebers: (inkl. AG Anteil Sozialversicherung+BG) | 130 € |
Effektiver Gesamtaufwand p.a. | 156.000 € |
Nettolohnerhöhung des Arbeitnehmers:(Ledig St.Kl. 1) | 50,08 € |
bKV als Sachbezug durch den Arbeitgeber pauschal versteuert (§ 40 EStG) | |
Versicherungsbeitrag Zahlung durch Arbeitgeber: | 50,08 € |
+ Pauschalsteuer (t.B. 35%): | 17,53 € |
Effektiver Aufwand des Arbeitgebers: | 67,61 € |
Sachbezug für den Arbeitnehmer:(Leistung steuerfrei) | 50,08 € |
Ersparnis pro Jahr bei Nutzung der bKV : |
81.107 € |
Bitte beachten Sie:
Die hier aufgeführten Berechnungen, Informationen und Tipps stellen keine verbindliche steuerliche Auskunft dar. Mit diesen Informationen auf diesen Seiten ist kein konkludentes Mandat zu stande gekommen! Diese Auskunft ersetzt kein Beratungsmandat! Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater sind wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gern behilflich!
Autor: Norbert Dobberow
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