bKV Steuer / arbeitnehmerfinanziert

betriebliche Krankenzusatzversicherung

Steuerliche Behandlung von arbeitnehmerfinanzierten
Beiträgen zu Gruppen-Krankenversicherungen

Grundsatz: Beitragsdifferenz zum Normaltarif begründen keinen geldwerten Vorteil! Die betriebliche Gesundheitsförderung ist für den Arbeitnehmer i.d.R. steuerfrei!