Steuerliche Behandlung von arbeitnehmerfinanzierten
Beiträgen zu Gruppen-Krankenversicherungen
Grundsatz: Beitragsdifferenz zum Normaltarif begründen keinen geldwerten Vorteil! Die betriebliche Gesundheitsförderung ist für den Arbeitnehmer i.d.R. steuerfrei!