Private Pflegeversicherung (PPV)

Pflegeversicherung

Private zusätzliche Pflegeabsicherung ist unbedingt notwendig

Jung, beweglich, gesund – doch leider nicht für immer. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Vor allem im Alter. Denn mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch das Risiko, zum Pflegefall zu werden. Rund zwei Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland auf Pflege angewiesen. Die Zahl steigt kontinuierlich. Pflegebedürftigkeit ist also alles andere als ein Einzelschicksal. Auch Jüngere können sich oft – durch Unfall oder Krankheit – nicht mehr selbst versorgen. Jeder fünfte Pflegefall ist jünger als 60 Jahre. Sichern Sie sich frühzeitig ab, damit Sie im Alter, bei einem Unfall oder bei Krankheit trotzdem durch eine Pflegeabsicherung geschützt sind.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei der Auswahl der richtigen Versicherung. Denken Sie immer daran! Kinder haften für ihre Eltern!

§ 1601 BGB: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.Zwei Drittel aller Deutschen haben Angst vor dem Pflegefall

Tip: Auch mit Vorerkrankungen oder bis zum 85-zigsten Lebensjahr können Sie eine Pflegezusatzversicherung gegen monatliche Beitragszahlung oder Einmalzahlung vereinbaren. Die Makler der FCG AG beraten Sie dazu gern. Bei verschiedensten Versicherern können wir Ihnen außerdem gegen vereinfachte oder ohne Gesundheitsprüfung vollständigen Schutz in allen Pflegestufen bieten!

1.07.2011 KÖLN –Zwei Drittel aller Deutschen haben Angst vor den finanziellen Einbußen, die die eigene Pflegebedürftigkeit oder die von Verwandten mit sich bringen kann. Unter den 30- bis 39-jährigen sind es sogar 74 Prozent, die sich um anfallende Pflegekosten sorgen. Das ergab eine bundesweite Trendumfrage zum Thema Vorsorge im Auftrag der DEVK Versicherungen. Das Kölner Marktforschungsinstitut YouGovPsychonomics befragte dazu im Frühjahr 2011 rund 1.000 Bundesbürger über 18 Jahre.

Trotz der weit verbreiteten Sorge wegen eines möglichen Pflegefalls gaben lediglich 18 Prozent der Befragten an, bereits eine private Pflegeversicherung abgeschlossen zu haben. Unter den 18- bis 29-jährigen sind es sogar nur neun Prozent. Dabei kann Pflegebedürftigkeit jeden treffen. Rund jeder Fünfte Pflegebedürftige hat das Rentenalter noch nicht erreicht.

Die Pflegeversicherung wurde 1995 in Dt. gesetzlich eingeführt

Auf Grund von Krankheit oder Behinderung können ca. 2 Millionen Menschen in Deutschland ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigen. Deshalb wurde in Dt. 1995 die Pflegepflichtversicherung als Grund- oder Basisversorgung in Form der sozialen und privaten Pflegeversicherung per Gesetz als Pflichtversicherung eingeführt.

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen gemäß dem Solidarprinzip der GKV einen vom Einkommen abhängigen Beitrag an ihre Pflegekasse . Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt für Eltern sowie für Mitglieder, die vor dem 01.01.1940 geborene wurden im Kalenderjahr 2012 nun 1,95 Prozent. Versicherte Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr müssen einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent, also 2,2 Prozent entrichten. Privat Krankenversicherte zahlen einen fast immer deutlich niedrigeren nicht einkommensabhängigen Beitrag gemäß Ihrer individuellen Einstufung nach Alter bei identischen Leistungen zur gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung.

Leistungen aus der Pflegeversicherung können erst nach der Erfüllung der 5-jährigen Wartezeit in Anspruch genommen werden. Ein durch die jeweilige Kasse beauftragter Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) legt dann die Pflegestufe fest mit der der zeitliche Aufwand und die Leistungen für Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Versorgung bezuschusst wird.

Die zunehmende demografische Verschiebung der Altersstrucktur bei gleichzeitigem höherem Lebensalter und damit zwangsläufig zunehmender Pflegebedürftigkeit hat den Gesetzgeber zu Reformen in der Pflegeversicherung erstmals zum 01.07.2008 gefordert und wird mit den Leistungserweiterungen und Anhebungen der Bezüge weitere Reformen erfordern.

Gemäß Prognosen der Rürup-Kommission werden im Jahr 2020 ca. 2,81 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig sein. Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl auf 3,27 Millionen steigen.

Bundesministerium für Gesundheit vom 6.06.2012

Staatliche Förderung für die private Pflegevorsorge ab 01.01.2013

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass es erstmals eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung geben wird. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zeigte sich mit dem Beschluss zufrieden: „Wir fördern die private Pflegevorsorge der Bürgerinnen und Bürger mit 60 Euro im Jahr. Diese Pflegevorsorge ist wichtig, weil die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Eine private kapitalgedeckte Vorsorge ist deshalb eine notwendige und sinnvolle Ergänzung. Sie sorgt auch dafür, das die Pflegeversicherung demographiefest und stabil wird.“

Mit dem Beschluss wurde die Grundlagen dafür geschaffen, dass die private Pflege-Vorsorgeförderung die staatliche ergänzt und damit auf eine breitere Basis gestellt werden kann. Es wird dadurch eine persönliche zusätzliche Säule der Pflege-Finanzierung geschaffen, indem die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt werden, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.

Damit alle Bundesbürger von der Förderung profitieren können, ist vorgesehen, dass unabhängig vom persönlichen Einkommen Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig eine Zulage in Höhe von 60 Euro pro Jahr zu ihrer Versicherungsprämie als Zuschuss erhalten, wenn sie eine freiwillige, private Pflege-Zusatzversicherung versichert haben, die genau definierte gesetzliche  Bedingungen erfüllt. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sollen begrenzt werden.

Bei der geförderten Pflegezusatzversicherung muss es sich um eine sogenante Pflege-Tagegeld-Versicherung handeln. Der Umfang des Versicherungsschutzes mit monatlichem Mindestbeitrag von 10 Euro kann individuell bestimmt werden. Die Leistung der Pflegezusatzversicherung darf maximal die doppelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung umfassen.

Versicherungsgesellschaften die diese staatlich geförderte private Pflege-Zusatzversicherungen anbieten, dürfen Antragsteller nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen oder Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbaren. Das  Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Regelungen ab Januar 2013 in Kraft treten sollen.