Wohngebäudeversicherung (WGB)

Unsere Empfehlung lautet daher die WGB-Komfortpolice – Günstig und alles Enthalten im Versicherungsschutz auf Wunsch mit den Zusatzbausteinen „Elementarschadendeckung“ und „unbenannte Gefahren“!

Prüfen und Vergleichen Sie Ihre Police mit diesem WGB Konzept

Leistungsinhalte und Deckungserweiterungen des FCG Wohngebäudetarifes Tarif 1914-Wert und QM

Deckungserweiterungen

Umfang

  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, siehe Klausel 0973

beitragsfrei

 Für die Gefahr Feuer – sofern versichert
  • Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden, siehe Klausel 7160

beitragsfrei

  • Einschluss von Nutzwärmeschäden, siehe Klausel 7161

beitragsfrei

  • Unbemannte Flugkörper, siehe Klausel 7162

beitragsfrei

Für die Gefahr Leitungswasser- sofern versichert
  • Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück, siehe Klause 7260

bis 1.500 €

  • Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, siehe Klausel 7261

bis 1.500 €

  • Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück, siehe Klausel 7266, Entschädigung 20.000 € je Versicherungsfall, Selbstbehalt 1.000 €, Wartezeit 1 Jahr

beitragsfrei

  • Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren außerhalb des  Versicherungsgrundstücks, siehe Klausel 7267, Entschädigung 20.000 € je Versicherungsfall, Selbstbehalt 1.000 €, Wartezeit 1 Jahr

beitragsfrei

  • Leitungswasserschäden an der Fußbodenheizung

beitragsfrei

  • Armaturen, siehe Klausel 7265

bis 260 €

  • Wasserverlust

bis 260 €

  • Unterirdische Regenabflussrohre, siehe Klausel 0960

bis 20.000 €

  • Innenliegende Regenabflussrohre, siehe Klausel 7166

bis 3% der VS

  • Regenwasser aus Zisternen gilt ab dem Übergang in das Leitungswassersystem als Leitungswasser

beitragsfrei

Für die Gefahr Sturm- sofern versichert
  • Aufräumkosten für umgestürzte Bäume, siehe Klausel 7363

bis max. 5.200 €

Für alle Gefahren (F/LW/St/H) – sofern versichert
  • beitragsfreie Feuerrohbauversicherung, siehe Klausel 0950

bis 12 Monate

  • Hotelkosten mitversichert, siehe Klausel 0952

max. 200 Tage/80 € pro Tag

  • Mietausfall, auch gewerblich genutzte Räume mitversichert, siehe Klausel 0953

bis 24 Monate

  • Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte, siehe Klausel 7361

bis 10.000 €

  • Aufräumungs- Abbruch-, Bewegungs- Dekontaminations- und Schutzkosten

bis gesamt € 200.000 €

  • Unterversicherungsverzicht: die Auflagen des § 12, Nr. 3. VGB 2000 – Fassung 2008 sind erfüllt, wenn der Wertermittlungsbogen Wert 1914 korrekt ausgefüllt wurde

beitragsfrei

  • Verkleidungen an den Außenwänden

beitragsfrei

  • Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen

bis 100.000 €

  • Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte, siehe Klausel 7360

beitragsfrei

  • Anprall von Fahrzeugen, siehe Klausel 7165

beitragsfrei

  • Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegsbefestigungen, Hundehütten, Masten und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen auf dem Versicherungsschein bezeichneten Grundstück, siehe Klausel 7264

bis 3.000 €

  • Sachverständigenkosten siehe Rahmenvereinbarung

beitragsfrei

  • Rückreisekosten aus dem Urlaub, siehe Klausel 0967

bis max. 2.500 €

Sonstiges
  • Unbenannte Gefahren: es gilt ein Selbstbehalt in Höhe von 10% des Schadens, mindestens 500 €, siehe Klausel 0966

Zuschlag

  • Elementar: der vereinbarte Selbstbehalt beträgt 1 Prozent der VS 1914, multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfall für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor (§ 10 Nr. 2 VGB 2000 – Fassung 2008), maximal 1.500 €

Zuschlag

Schadenbeispiele für unbenannte Gefahren:

  • Innere Unruhen
  • Böswillige Beschädigungen
  • Anprall von Fahrzeugen
  • Rauch / Ruß
  • Überschallknall
  • Schlammlawinen
  • Schäden durch plötzliches Absenken bei Tunnelarbeiten
  • Schäden durch unterirdischen Baumwurzelwuchs (z.B. durch Heben von Terrassenplatten)
  • Verschmutzung von Fassaden durch Graffiti (Vandalismus)
  • Vandalismusschaden, z.B. Verschluss von Schließzylindern der Eingangstüren mit Sekundenkleber
  • Glasbruch
  • Sengschäden
  • Absturz eines Aufzuges
  • Eine Diebesbande bricht in ein Gebäude ein und demontiert die Heizungsanlage.
  • Erschütterungsschäden am Gebäude z.B. durch Tiefflieger
  • Schäden anlässlich der Räumung von Kriegsbomben (sogenannte „Blindgänger“)
  • Schäden durch Anprall von Gegenständen (z.B. Strommasten)
  • Schäden durch Auslaufen / Verschütten von Flüssigkeiten, etc.

Unsere Kunden können sicher sein, dass auch Schäden
durch heute noch unbekannte und/oder unbenannte Ereignisse,
sofern diese nicht ausgeschlossen sind, ersetzen werden!

Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Senken Sie die Nebenkosten Ihrer Mieter mit einer deutlich preiswerteren Gebäudeversicherung. FCG bietet Ihnen bei gutem Schadenverlauf der letzten 5 Jahre eine Rahmenvereinbarung für Ihre Wohngebäudeversicherung. Als Makler haben wir mit diversen Versicherern Rahmenvereinbarungen und können so Hausverwaltern, MFH Besitzern oder Eigentümergemeinschaften zu besonders günstigen Konditionen besten Versicherungsschutz zu günstiger Prämie bieten. FCG AG bietet Versicherer mit Spezialkonzepten ab 3 Wohneinheiten und mit m² Tarif, Einheitentarif (ab 85€ p.a.) oder VSU 1914 Tarif. Wir versichern in diesen Konzepten Wohngebäude jeglicher Art. Auch denkmalgeschützte Gebäude oder Wohngebäude bis zu 50% gewerblichem Anteil oder Restaurant im Gebäude können versichert werden. Für Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften werden auch nach Listentarife mit jährlicher Prämienberechnung vereinbart!

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