Wohngebäudeversicherung (WGB)

Wohngebäudeversicherung – Kaminbrand nicht immer mitversichert(01.12.2011)

Weil Kaminholz vergleichsweise günstig ist, heizen immer mehr Deutsche damit. Doch kommt es zu einem Kaminbrand, zahlt die Wohngebäudeversicherung normalerweise nur den Brandschaden am Wohngebäude, nicht jedoch den Schaden am Kamin, darauf weist die uniVersa Versicherung aus Nürnberg hin.

Grund hierfür ist, dass sogenannte Nutzwärmeschäden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Ein Nutzwärmeschaden liegt vor, wenn versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder einer Wärme zur Bearbeitung ausgesetzt sind, beispielsweise Öfen, Schornsteine oder Heizungsanlagen. Mittlerweile gibt es jedoch vereinzelt Anbieter, die in der Wohngebäudeversicherung auch bei Nutzwärmeschäden leisten. Hausbesitzer oder Ihre Makler sollten deshalb rechtzeitig einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen und prüfen, ob Nutzwärmeschäden ausreichend mitversichert sind. Gern erstellen wir Ihnen kostenfrei einen individuellen Leistungsvergleich mit Ihrem bisherigen Versicherer.

Auf jeden Fall sollten Sie den nachträglichen Einbau von einem Kamin ihrem Versicherer melden , da dies eine Risikoveränderung darstellt und bei vielen Versicherern ausgeschlosssen oder nur gegen Zuschlag versicherbar ist!

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