bKV Steuer / arbeitnehmerfinanziert

Preisnachlass mit Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu einem Arbeitgeber dar. Somit bieten die Gruppentarife keinen Prämienvorteil. den das Unternehmen (der Arbeitgeber) an die im Gruppentarif zu versichernden Arbeitnehmer weitergeben könnte. In der Konsequenz entsteht kein geldwerter Vorteil für die im Gruppentarif versicherten Arbeitnehmer und ggf. für deren Angehörige.

Die Normaltarife sind insoweit nicht als Vergleichsmaßstab geeignet, weil der Arbeitnehmer. der sich nicht für den Gruppentarif entscheiden kann oder will, stattdessen aber eine Krankenversicherung mit dem selben Leistungsspektrum (einschließlich der Alterungsrückstellungen) und zu anderen Aufnahmebedingungen der gewählten Versicherung abschließt, ein Aliud, d. h. ein anderes Versicherungsprodukt wählt.