bKV Steuer / arbeitnehmerfinanziert

Sachlage:
Bei den meisten Gruppentarifen der Versicherer handelt es sich um eigenständig kalkulierte Tarife. Dies gilt im Hinblick auf die Zusammensetzung des Kollektivs der Versicherten (Mindestzahl, Mindestanteil der Belegschaft eines Unternehmens. Mindestumfang einer Tätigkeit für das Unternehmen, eingeschränkte Gesundheitsprüfung) und insbesondere im Hinblick auf den fehlenden Aufbau einer Alterungsrückstellung.

In den Normaltarifen kann sich dagegen jede natürliche Person — abhängig von einer in der Regel umfassenden Gesundheitsprüfung — versichern.

Fazit:
Die qualitativen und auf versicherungsmathematischen Grundlage beruhende Unterschiede von den Gruppentarife zu den Normaltarifen stellen keinen