Unfallversicherung (UV)

Frau Steinberg ist in der Karibik. Am Ende eines Tauchgangs wird sie plötzlich von einer verknoteten Signalboje sekundenschnell an die Wasseroberfläche gezogen. Helfer können sie an Deck des Tauchboots ziehen. Sie verspürt extreme Rücken- und Kopfschmerzen. Man bringt sie schnell ins Krankenhaus. Dort wird die Caissonkrankheit
diagnostiziert, bei der sich durch das plötzliche Auftauchen und den damit verbundenen Druckverlust Gasbläschen im Körper bilden, die schwere Beeinträchtigungen bis hin zum Tod auslösen können. Sofort wird ein simulierter Tauchgang in einer Druckkammer durchgeführt. Er rettet Frau Steinberg vor erheblichen körperlichen Nachwirkungen.
Zum Entsetzen von Frau Steinberg übernimmt ihre Krankenkasse die daraus entstehenden Kosten nicht. Prüft man einen solchen Vorgang, ist auch im Sinne der privaten Unfallversicherung kein Unfall eingetreten. Es fehlt an dem „plötzlich von
außen auf den Körper einwirkenden Ereignis“. Denn die Gasbläschen, die zu der Verletzung führen, wirken nicht von außen auf den Körper ein. Somit ist auch die Übernahme der Behandlungskosten normalerweise nicht Gegenstand der privaten Unfallversicherung.

Im Tarif der HKD Unfall VARIO sind solche Fälle mitversichert. HKD erbringen die 40.000 EUR an Leistungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert