Lebensversicherung (LV)

Sie möchten den Grundstein für Ihre Altersvorsorge legen, für die Zukunft ein gesichertes Vermögen bilden oder Ihre Angehörigen finanziell absichern?

Wer Verantwortung trägt, sorgt vor und möchte seine Familie auch in einer Notlage gut versorgt wissen. Genau das bietet eine Risiko-Lebensversicherung. Mit ihr schließen Sie die Lücken in der gesetzlichen Versorgung.
Gleichzeitig bilden Sie mit einer Lebensversicherung Kapital fürs Alter und einen finanziellen Grund-stein. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Lebensversicherung und finden die beste Lösung für Sie, denn unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von steuerlichen Vorteilen pro- fitieren. Nutzen Sie unsere Erfahrung.

 

Risikolebensversicherung: Sinnvoll und Preiswert

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Die Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungs- summe wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Diese Versicherung ist insbesondere für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Bausparkassen verlangen grundsätzlich die Ab- sicherung des Todesfallrisikos zumeist über Risikolebensversicherungen. Auch etwaige Beerdigungs- kosten bei Tod durch Unfall oder Krankheit können preiswert abgedeckt werden.
 
Mögliche Zusatzleistungen

Falls gewünscht, haben Sie die Möglichkeit, das Risiko der Berufsunfähigkeit (bei Beamten das Risiko einer Dienst- oder Vollzugsdienstunfähigkeit) abzusichern sowie eine zusätzliche Leistung bei Unfall- tod einzuschließen.

Fallende Todesfall-Leistung

Sie können eine Risikolebensversicherung auch mit einer sinkenden Versicherungssumme abschließen. Das ist besonders sinnvoll zur Absicherung von Krediten, die regelmäßig getilgt werden.
Steuergesetzgebung
Todesfallleistungen sind in begrenztem Umfang steuerfrei.

Bsp.:            Mann 30J ab 4,39 € mtl. für 50.000 € VSU LZ 10J
——-:          Frau 30J ab 3,10 € mtl. für 50.000 € VSU LZ 10J