Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV) als betriebliche Gesundheitsförderung wird zukünftig als Baustein neben der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) immens an Bedeutung gewinnen. Während sich die bAV auf eine Vorsorge im Ruhestand des Arbeitnehmers als zusätzliche Arbeitgeberleistung definiert, greift die Betriebliche Krankenversicherung (bKV) in Form der betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) schon in der heute noch für das Unternehmen tätigen Zeit mit folgenden Vorteilen:
- Arbeitgeberfinanzierte Zusatzleistung zur GKV und PKV in Unisextarifen
- Übernahme gesetzlich gestrichener Leistungen
- wirkt nachhaltiger als eine Lohnerhöhung und wird von Betriebsräten befürwortete
- Gruppenverträge meist ohne Gesundheitsfragen* und ohne Gesundheitsprüfung*
- auch mit Einschluss bei laufenden Behandlungen möglich
- Mitversicherung von Familienmitgliedern zu gleichen Gruppen-Konditionen
- Keine Wartezeiten bei günstigen Beiträgen teilweise ohne Alterstarifierung
- Optionsrecht auf Umstellung in PKV ohne Gesundheitsprüfung kann vereinbart werden
- bKV Tarife schon jetzt mit Unisextarifen und auch ohne Altersrückstellungen möglich
- Listenverfahren* mit direkter Leistungsabwicklung durch den Versicherer
- Antwort auf alternde Belegschaft (Demografie)
- Stärkung der Attraktivität als Arbeitgeber und Mittel um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen
- Baustein Mitarbeiterbindung durch Fluktuationssenkung im Betrieb
- Senkung von Ausfallzeiten und Krankentagen durch die betriebliche Gesundheitsförderung
- Senkung von Personalkosten trotz Zusatzaufwand
- Aufwände zur bKV sind Betriebsausgaben und steuerlich ansetzbar
Vorteile der Betrieblichen Krankenversicherung (bKV) für Arbeitnehmer
Vorteile der Betrieblichen Krankenversicherung (bKV) für Unternehmen
Auch die Krankenkassen sind in der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20a SGB V aktiv, um die gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten zu stärken.
Folgende Bausteine können individuell durch die Firma vereinbart werden:
- Vorsorgeleistungen
- Zahnersatzleistungen
- Zahnbehandlung
- Sehhilfeleistungen
- Heilpraktikerleistungen
- Reisekrankenversicherungen
- Stationäre Krankenhausleistungen (Wahlleistungen) auch mit 1. oder 2.Bettzimmer
- Kurtagegeldleistungen
- Krankentagegeldleistungen bis 100% vom Netto-Lohn auch nach dem 43.Tag
Die Durchführung der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ist dabei äußerst einfach und schnell zu realisieren.
FCG AG arbeitet als Makler nur in Ihrem Interesse und bietet auch kleineren Unternehmen Gruppenverträge und besonders attraktive Bausteine für die betriebliche Krankenzusatzversicherung in Form der betriebliche Gesundheitsförderung diverser Versicherungsgesellschaften. Prävention vor Medikation! Seit Jahren spezialisiert sind hier besonders die SDK, Hallesche, Württembergische, Gothaer und Barmenia zu bewerten. Versicherer wie AXA, Allianz, ARAG, DKV, R&V haben nun mit neuen Produkten nachgezogen um am Zukunftmarkt bKV teil zu haben.
Bitte beachten Sie:
Die hier aufgeführten Berechnungen, Informationen und Tipps stellen keine verbindliche steuerliche Auskunft dar. Mit diesen Informationen auf diesen Seiten ist kein konkludentes Mandat zu stande gekommen! Diese Auskunft ersetzt kein Beratungsmandat! Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater sind wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gern behilflich!
Autor: Norbert Dobberow