Tierhalterversicherungen

Per Juli 2011 sind auch die Länder Thüringen und Niedersachsen diesem Beispiel gefolgt und weitere Bundesländer werden sich wohl anschließen.

Bitte beachten Sie, dass diese Pflicht zur Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle Hunderassen gilt. Dabei sind die Modalitäten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: In Hamburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind Hundehalter dazu verpflichtet, das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für ihre Vierbeiner anzuzeigen. In Berlin braucht sogar derjenige eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, der sich mit seinem Hund auch nur temporär in der Bundeshauptstadt aufhält. In Hamburg, Niedersachsen und Thüringen hingegen gilt dies erst ab einer ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von mehr als 2 Monaten.

Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 10.000 € !!!

Unabhängig von der aktuellen Gesetzgebung in den genannten Bundesländern, sollte jeder verantwortungsbewusste Hundebesitzer sein Tierhalter-Risiko absichern.
Quelle: Interrisk 2011

FCG empfiehlt Ihnen besonders die leistungsstarken Haftpflichtversicherungen der:

  1. Interrisk
  2. Hafpflichtkasse Darmstadt
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