Nebenkosten:
Nicht enthalten sind Fremdkosten, wie Gerichtskosten und Zwangsvollstreckungsgebühren, die von der öffentlichen Hand direkt vom Kläger eingefordert werden. Bei Prozessgewinn sind diese Ausgaben vom Schuldner zu ersetzen!
Dieses „Kostenrisiko“ ist bei einer derzeitigen Erfolgsquote von ca. 80% gering.
Auszahlung der Forderung:
Sie korrespondieren ausschließlich mit einem ausgewählten Vertragsanwalt, dessen Leistungen nicht, wie im Normalverfahren, mit dem rechtswirksamen Gerichtsurteil enden, sondern betreibt das Verfahren über Zwangsvollstreckungen und Pfändungen, bis zur Zahlung des erstrittenen Forderungs-betrages.
Sie erhalten 100% ihrer Forderungssummen…..ohne Abzüge!!
Faktor „Zeit“:
Sofort greifende, rechtwirksame Maßnahmen des Anwaltes ersparen dem Kunden den kosten-intensiven und zeitraubenden (und oft wirkungslosen) Einsatz von Inkassounternehmen, die letztendlich vom Auftraggeber teuer bezahlt werden müssen.
Gezielte Maßnahmen erreichen nach wenigen Wochen ca. 60% Zahlungserfolge – ohne Gerichts-verfahren!!
Transparenz:
Ihr Versicherer sorgt für größtmögliche Transparenz, durch Zuordnung eines persönlich zuständigen, auf Forderungsbeitreibung spezialisierten Vertragsanwaltes. Ein Mitglieder –Internetzugang zur jederzeitigen Verfolgung des aktuellen Verfahrensstandes schafft ein Höchstmaß an Transparenz!!
Sie sind immer „Herr des Verfahrens“!!
Widmen Sie sich Ihrer Arbeit!
Ihr Rechtsschutzversicherer kümmert sich um Ihre offenen Forderungen!