Private Pflegeversicherung (PPV)

Bundesministerium für Gesundheit vom 6.06.2012

Staatliche Förderung für die private Pflegevorsorge ab 01.01.2013

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass es erstmals eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung geben wird. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zeigte sich mit dem Beschluss zufrieden: „Wir fördern die private Pflegevorsorge der Bürgerinnen und Bürger mit 60 Euro im Jahr. Diese Pflegevorsorge ist wichtig, weil die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Eine private kapitalgedeckte Vorsorge ist deshalb eine notwendige und sinnvolle Ergänzung. Sie sorgt auch dafür, das die Pflegeversicherung demographiefest und stabil wird.“

Mit dem Beschluss wurde die Grundlagen dafür geschaffen, dass die private Pflege-Vorsorgeförderung die staatliche ergänzt und damit auf eine breitere Basis gestellt werden kann. Es wird dadurch eine persönliche zusätzliche Säule der Pflege-Finanzierung geschaffen, indem die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt werden, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.

Damit alle Bundesbürger von der Förderung profitieren können, ist vorgesehen, dass unabhängig vom persönlichen Einkommen Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig eine Zulage in Höhe von 60 Euro pro Jahr zu ihrer Versicherungsprämie als Zuschuss erhalten, wenn sie eine freiwillige, private Pflege-Zusatzversicherung versichert haben, die genau definierte gesetzliche  Bedingungen erfüllt. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sollen begrenzt werden.

Bei der geförderten Pflegezusatzversicherung muss es sich um eine sogenante Pflege-Tagegeld-Versicherung handeln. Der Umfang des Versicherungsschutzes mit monatlichem Mindestbeitrag von 10 Euro kann individuell bestimmt werden. Die Leistung der Pflegezusatzversicherung darf maximal die doppelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung umfassen.

Versicherungsgesellschaften die diese staatlich geförderte private Pflege-Zusatzversicherungen anbieten, dürfen Antragsteller nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen oder Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbaren. Das  Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Regelungen ab Januar 2013 in Kraft treten sollen.